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Aus einem Kommentar von Hutbürgertum: „Ihnen ist aber klar, wo die ersten vier Begriffe herkommen, oder? … Ich hoffe, Sie verstehen, was an den Begriffen unschön ist.“
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In diesem Artikel geht es um den Verfassungsschutz.

Die Herkunft eines Begriffs ist irrelevant. Der Verfassungsschutz ist nicht für Etymologie zuständig.

Die Schönheit oder Unschönheit eines Begriffs ist irrelevant. Der Verfassungsschutz ist nicht für Begriffs-Ästhetik zuständig.

Die idosynkratische Exegese, die Sie für sich persönlich zusammengebastelt haben, fällt ebenfalls nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verfassungsschutzes.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/beobachtung-verfassungsschutz-afd-gutachten-begriffe?cid=22796354#cid-22796354

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Aus einem Kommentar von Hutbürgertum: „Ich hoffe, Sie verstehen, was an den Begriffen unschön ist.“
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Antwort:

Die Schönheit oder Unschönheit von Begriffen interessiert mich nicht. Es geht hier nicht um Begriffs-Ästhetik.

Ebenso wenig interessiert mich Ihre persönliche Begriffsinterpretation, die mich eher wie eine Verschwörungstheorie anmutet – nur halt aus der entgegengesetzten Ecke.

Das Thema dieses Artikels ist der Verfassungsschutz. Und der wird sich für Ihre Ausführungen ebenso wenig interessieren wie ich.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/beobachtung-verfassungsschutz-afd-gutachten-begriffe?cid=22797214#cid-22797214

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Aus einem Kommentar von Verbaler Spaltpilz: „Nun, Albrecht Glaser forderte, …“
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Antwort:

Und? Was soll das aussagen?

Schauen Sie sich einfach mal an, was Politiker aller anderen Parteien so reden. Da werden Sie so manches finden.

Zum Beispiel gibt es Politiker, die die Grundprinzipien eines Rechtsstaats nicht verstanden haben und meinen, deutsche Gesetze seien irrelevant und man müsse das soziale Zusammenleben täglich neu aushandeln. Noch klarer kann man Verfassungsfeindlichkeit kaum ausdrücken.
ok

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/beobachtung-verfassungsschutz-afd-gutachten-begriffe?cid=22799061#cid-22799061

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Stichwörter:
Politik, ZEIT, Verfassung, AfD, Verfassungsschutz

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Verfasungsschutz

Aus einem Kommentar von padd: „Meines Wissens sind große Teile der AfD für die Abschaffung der gesetzlichen Rente und für eine Privatisierung der Rente ( Meuthen ). Auch dem Mindestlohn steht dieser Professor sehr kritisch gegenüber … Auch habe ich von dem Flügel, dem Meuthen zugerechnet wird, noch nicht gehört, dass er die Zeitarbeit so beschränken will …“
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Antwort:

Es interessiert mich wenig, welche Positionen die AfD zum Thema Rente, Mindestlohn oder Zeitarbeit vertritt.

Sollte die AfD in diesen Punkten anderer Meinung sein als Sie, dann ist das noch lange kein Thema für den Verfassungsschutz.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/beobachtung-verfassungsschutz-afd-gutachten-begriffe?cid=22794656#cid-22794656

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Aus einem Kommentar von Verbaler Spaltpilz: „Alleine schon die Aberkennung der Religionsfreiheit für einzelne Religionen, die dem „Volk™“ der Partei nicht genehme sind, verstößt gegen die Verfassung.“
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Antwort:

Wovon reden Sie eigentlich?

Wer fordert „die Aberkennung der Religionsfreiheit für einzelne Religionen“?

Ob Ihr Fantasieprodukt gegen die Verfassung verstößt, interessiert niemanden.

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/beobachtung-verfassungsschutz-afd-gutachten-begriffe?cid=22794580#cid-22794580

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Aus einem Kommentar von Mettigelfan: können sie mir bitte erklären wo die afd verfassungsfeindlich ist?
Das kann man ja dem hier beschriebenen Gutachten und den dort vorhandenen Empfehlungen, welche Begriffe zu vermeiden sind, schon entnehmen.
Und da fallen mit auch noch Formulierungen wie „Kopftuchmädchen“ und „Messermänner“ ein.

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Antwort:

Dem Artikel kann ich die Begriffe Überfremdung, Umvolkung, Volkstod, Umerziehung sowie die Aussagen „Flüchtlinge sind kriminell“ und „Altparteien sind korrupt“ entnehmen.
Mehr nicht.

Sie selbst fügen noch die Begriffe Kopftuchmädchen und Messermänner hinzu.

Diese Begriffe und Aussagen mögen nicht jedem gefallen – aber was soll daran verfassungsfeindlich sein?

Quelle: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/beobachtung-verfassungsschutz-afd-gutachten-begriffe?cid=22794520#cid-22794520

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Aus einem Kommentar von Goldfuß: „jedes Leben ist unendlich viel wert (hat schon Immanuel Kant festgestellt).“
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Antwort:

Dass schon Immanuel Kant irgendetwas festgestellt hat, ist völlig irrelevant. Auch Kant hat Dinge behauptet, die schlicht und einfach falsch sind.

Bei dieser Aussage handelt es sich um ein Werturteil; hier wäre eine Richtig/Falsch-Bewertung also unangemessen.

Ich bin keineswegs der Ansicht, dass ein Massenmörder unendlich viel wert ist, auch wenn der Herr Kant anderer Meinung wäre.

Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/deutschland/2018-11/freiburg-gruppenvergewaltigung-verdaechtige-polizei-dna?cid=22787573#cid-22787573

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Stichwörter:
Politik, ZEIT, Kant, Verfassung, AfD, Verfassungsschutz